Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
Der Ratgeber für kulinarisches Messe-Marketing

Wenn das Ordnungsamt kommt ....

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

immer wieder, wenn wir für unsere Kunden verschiedene Messe-Catering-Projekte umsetzen, werden wir während der Veranstaltung von der Lebensmittelüberwachung oder auch von den örtlichen Gewerbeämtern auf die Einhaltung von Sichheit- und Hygienestandards kontrolliert. Wir begrüssen diese Kontrollen sehr. Sie gewährleisten den Schutz unserer Gäste und Auftraggeber und sorgen dafür, dass die Catering-Unternehmen auf einem gleich hohen Niveau arbeiten. Natürlich handelt es sich immer um stichpunktartige Kontrollen, wobei auch unabhängig von der Messe-Stadt sich gewisse Schwerpunkte herauskristalisieren. Damit der Daumen bei Ihrer nächsten Kontrolle nach oben geht, möchte ich Ihnen zwei Punkte aufzeigen, auf die Sie bzw. Ihr Service- und Küchenpersonal achten sollte:

Kennzeichnungspflichtige Lebensmittel

Hierbei geht es darum Zusatzstoffe, die kennzeichnungspflichtig sind, anzugeben. Welche das sind, fällt dem Laien häufig schwer. Deshalb ist meine klare Empfehlung: fragen Sie Ihren Caterer. Um diese Informationen Ihren Kunden zugänglich zu machen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
  1. Den Vermerk auf Ihrer Speisen- und Getränkekarte (z. B. als Fußnote)
  2. Ein Aushang in Ihrem Bistro oder an der Bar, der von jedem ersichtlich ist.
Die Zusatzstoffe müssen übrigens nicht genau angegeben werden. Vielmehr reicht es, wenn Substanzen aus bestimmten Funktionsklassen angegeben werden. Hierfür gibt es festgelegte Formulierungen. Die genauen Formulierungen veröffentlicht unter anderem der Bundesverband „Verbraucher Initiative“. Hier der Link zu den Formulierungen: Bundesverband Verbraucher Intitiative.  Der Hintergrund dieser Verordnung ist, insbesondere Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten vor dem Verzehr aufzuklären.

Kein Teppichboden in der Küche
(und auch nicht hinter der Bar)

Gerade bei vielen Messeplanern und auch Messebauunternehmen ist es sehr beliebt, den Bodenbelag auch in den Funktionsbereichen Lager, Küche und Bar einfach durchzulegen. Ein schöner Teppichboden ist bestimmt für die Fläche der Exponate oder auch das Bistro optisch sehr angenehm. In der Küche ist der Teppichboden allerdings ein „No Go“. Die Fläche in der Küche sollte einfach zu reinigen und rutschfest sein. Dazu gehört ein Teppichboden nicht, da sich hier Keime und Bakterien festsetzen können, die man mit dem normalen Staubsauger nicht entfernen kann.

Ich habe es in meiner eigenen Tätigkeit schon mehr als einmal erlebt, dass der Aussteller noch über Nacht einen rutschfesten und gut zu reinigenden Bodenbelag in der Küche nachverlegen lassen musste. Dies können Sie sich in jedem Fall sparen.

Und nun sehr wichtig: der gleiche Anspruch gilt auch für die Bar. Lassen Sie bei Ihrem nächsten Messe-Projekt auch hinter Bar den richtigen Bodenbelag legen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.


Das sind natürlich nur zwei von vielen Punkten...


Am einfachsten ist es, wenn Sie einen kompetenten Caterer beauftragen, der sie in diesen und noch vielen anderen wichtigen Fragen der behördlichen Auflagen berät.

Ich wünsche uns allen eine hoffentlich erholsame Sommerzeit und freue mich auf schöne neue Messeprojekte im zweiten Halbjahr.


Gute Messe wünscht Ihnen,


Ihr Mark Schwarzkopf


Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

Impressum